Thüringen | Europaförderrichtlinie
(Freistaat Thüringen)

Förderung der europäischen Integration und der Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa

Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen zu Maßnahmen, die geeignet sind, die europäische
Integration und die Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa zu fördern - Projektförderung – (Thüringer Europaförderrichtlinie – ThürEFR – vom 22.
August 2012)

Im Rahmen der Thüringer Europaförderrichtlinie fördert die Thüringer Staatskanzlei Europaveranstaltungen und Europaprojekte von besonderer europapolitischer Bedeutung mit anteiligen finanziellen Zuwendungen.

Hauptzweck der Richtlinie ist die finanzielle Unterstützung und Förderung von Vorhaben der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit, um damit die Zustimmung der Thüringer Bevölkerung zum Europäischen Einigungsprozess zu erhöhen und die Kenntnisse zu aktuellen europapolitischen Schwerpunkten zu vertiefen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Kontakt

Thüringer Staatskanzlei
Abteilung 3 Bundes- und Europaangelegenheiten
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

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